Rechtsprechung
   LG Osnabrück, 17.02.1984 - 11 S 329/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2877
LG Osnabrück, 17.02.1984 - 11 S 329/83 (https://dejure.org/1984,2877)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 17.02.1984 - 11 S 329/83 (https://dejure.org/1984,2877)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 17. Februar 1984 - 11 S 329/83 (https://dejure.org/1984,2877)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,2877) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1984, 1178
  • DAR 1984, 222
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Nürnberg, 05.02.2002 - 3 U 3149/01

    Prüfpflichten eines Reifenhändlers beim Verkauf alter, gebrauchter Reifen

    Die vom Erstgericht zur Unterstützung seiner Ansicht herangezogene Entscheidung des LG Osnabrück vom 17.2.1984 (DAR 1984, 222) bezieht sich auf einen nicht vergleichbaren Sachverhalt, weil es sich bei dem dortigen Verkäufer gerade nicht um eine Fachhändlerin für Reifen gehandelt hatte.
  • KG, 22.10.1990 - 12 U 6048/89
    2. Eine - günstige - Situation auf dem Gebrauchtwagenmarkt darf nicht unberücksichtigt bleiben: Markt-orientierter - eben: merkantiler - Minderwert! Im übrigen bleibt bei aller Vorliebe für den Berechnungsweg "Ruhkopf/Sahm« nach wie vor ein uneinheitliches Bild auch in der neueren Rechtsprechung: für die Methode Ruhkopf/Sahm: OLG Hamm (Urteil - 13 U 283/85 - 14.7.1986, in DRsp I (123) 320 a = DAR 1987, 83 ), LG Mönchengladbach (Urteil - 10 O 299/84 - 7.2.1985, in DAR 1985, 257 ), LG Münster (Urteil - 1 S 2/84 - 15.2.1984, in DAR 1984, 222 ); das sogenannte "Hamburger Modell« wird vom AG Viersen (Urteil - 17 C 294/86 - 24.10.1985, in DAR 1987, 228) favorisiert; für das AG Essen (Urteil - 12 C 227/85 - 6.3.1986, in VersR 1987, 1154) haben sich die gängigen Berechnungsmethoden - insbesondere die vom BGH favorisierten Versionen (oben ES Kfz-Schaden C-2/15) einerseits und das "Hamburger Modell« (C - 2/20) andererseits - nicht durchgesetzt; vielmehr sei - und das ist letztlich auch der vom KG seit langem beschrittene Weg - mit sachverständiger Hilfe zu versuchen, den Minderwert für den jeweiligen konkreten Fall zu ermitteln; ähnlich OLG Köln ES Kfz-Schaden C-2/29; schließlich ist das LG Hanau, das die Methode "Halbgewachs« anwendet, bereits oben unter ES Kfz-Schaden C-2/26 zitiert worden.
  • AG Gronau, 30.10.1990 - 4 C 316/90

    Zur Berechnung des merkantilen Kfz-Minderwerts

    Beim Gebrauchtwagenkäufer wird dabei zum einen die Höhe der Reparaturkosten ausschlaggebend sein (vgl. LG Münster DAR 84, 222), andererseits ist entgegen der.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht